Ihr Schutz vor Einkommensverlust
Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne tritt die gesetzliche Krankenkasse ein und übernimmt die Zahlung eines Krankengeldes. Dieses Krankengeld liegt jedoch häufig bis zu 30 Prozent unter dem bisherigen Nettoeinkommen, wodurch bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten finanzielle Lücken entstehen können. Insbesondere bei längerer Krankheitsdauer können diese Einkommenseinbußen erheblich sein und die finanzielle Stabilität beeinträchtigen.
Um diesem Risiko vorzubeugen, bietet das DFV-KrankenGeld eine bedarfsgerechte Absicherung, die den Einkommensverlust auffängt.